Fördermittel für die Digitalisierung

6_Foerdermittel.jpg

Digitalisierung verspricht für viele mittelständische Unternehmen große Vorteile, stellt aber häufig auch eine finanzielle Hürde dar. Kleinen und mittleren Unternehmen steht eine Vielzahl an Förderprogrammen zu Verfügung. In der Regel bieten die Programme einen Zuschuss, es gibt aber auch Kredite für große Investitionsvorhaben. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Förderprogramme für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zusammen. Die hier genannten Informationen spiegeln den Stand beim Erstellen des Artikels wider und können sich womöglich in der Zwischenzeit geändert haben. Insbesondere der erweiterte Förderumfang mancher Programme zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ist zeitlich begrenzt. Ein Blick auf die Website des Förderprogramms ist immer wichtig.

Mittelstand innovativ & digital

Mit der Initiative „Mittelstand innovativ & digital“ (MID) richtet sich das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Betrieb digitalisieren wollen. In Form sogenannter „Digitalisierungsgutscheine“ werden Digitalisierungsprojekte mit einem Zuschuss gefördert. Schwerpunkt der Förderung ist die Beratung und die Projektumsetzung, mit der Unternehmen externe Beratungsfirmen oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen beauftragen können.

Die Förderquote liegt für kleine Unternehmen bei 50% und bei mittleren Unternehmen bei 30%. Die Fördersumme kann bis zu 15.000€ betragen. Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Förderquote für Anträge bis zum 30.06.2021 auf 80% bzw. 60% erhöht.

Hier der Link zum Förderprogramm: Link

Digital Jetzt

Die Initiative „Digital Jetzt“ des Bundeswirtschaftsministeriums steht allen Unternehmen in Deutschland mit 3 bis 499 Beschäftigten offen. Gefördert wir die Investition in Software, Hardware und Mitarbeiterschulungen zur Digitalisierung. Nicht gefördert wird Beratung zur Erstellung eines Digitalisierungskonzepts.

Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40%
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35%
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30%

Ähnlich wie die MID-Gutscheine ist als Reaktion auf die Corona-Pandemie die Förderquote für Anträge bis zum 30.06.2021 um jeweils 10%-Punkte erhöht. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000€, für Investitionen in Wertschöpfungsketten oder -netzwerke beträgt sie 100.000€.

Hier der Link zum Förderprogramm: Link

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet den „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ an. Damit sollen Investitionen in die Digitalisierung und Innovation sowie damit verbundene Betriebsmittel finanziert werden. Als mögliches Digitalisierungsvorhaben wird explizit auch die Industrie 4.0 genannt. Dieses Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Der Kredit muss zwischen 25.000€ und 25 Mio. € betragen. Die KfW übernimmt bis zu 70% des Risikos von der finanzierenden Bank. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Hier der Link zum Förderprogramm: Link

go-digital

Das Programm „go-digital“ des Bundeswirtschaftsministeriums fördert kleine und mittlere Unternehmen mit höchstens 100 Mitarbeitern bei der Digitalisierung in drei Bereichen: digitale Geschäftsprozesse, digitales Marketing und IT-Sicherheit. Während der Corona-Krise wird auch das Einrichten von Homeoffice-Arbeitsplätzen gefördert. Ansonsten umfasst die Förderung die Bedarfsermittlung, Analyse und Umsetzung durch autorisierte Beratungsunternehmen.

Der Zuschuss erfolgt durch eine Förderquote von 50% der Beratungskosten. Dabei darf der maximale Tagessatz 1.100€ betragen und es werden bis zu 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten gefördert.

Hier der Link zum Förderprogramm: Link

Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Das „Regionale Wirtschaftsjörderprogramm“ RWP der NRW.Bank soll kleine und mittlere Unternehmen in strukturschwachen Regionen stärken. Fördergebiete gibt es in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Mittel dazu kommen hälftig vom Bund und vom Land NRW. Ziel ist insbesondere die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Dies kann durch Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten oder durch Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter erfolgen.

Der gewährte Zuschuss richtet sich nach der durchgeführten Maßnahme (Investition / Schulung), nach der Größe der Unternehmens und nach der Region, in der die Maßnahme umgesetzt wird.

Hier der Link zum Förderprogramm: Link

Powerhouse Solutions 24.01.2021
Zurück zum Blog

newsletter

Newsletter anmelden

Keine News mehr von Powerhouse Solutions verpassen. Melden Sie sich an unserem kostenlosen Newsletter an. Sie können diesen jeder Zeit wieder abbestellen.

Newsletter anmelden